1. Geschäftsfeld
1.1 Die Firma Detlef Fetz Motorrad-Trip (Veranstalter) veranstaltet pauschale Motorradreisen, individuelle Motorradreisen und transportiert Personen und Motorräder.
2. Allgemein
2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an Reisen bedarf der Schriftform. An die Reiseanmeldung bindet sich der Reiseteilnehmer 2 Wochen. Die Anmeldung basiert auf einer pauschalen Leistungsbeschreibung oder einem individuellen Angebot des Reiseveranstalters und den darin genannten Leistungen und Preisen. Der Leistungsvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters zustande. Nach Vertragsabschluss erhält der Reisende eine vollständige Reisebestätigung. Alle Nebenabreden werden schriftlich erfasst.
2.2. Der Veranstalter behält sich vor, Teile der vertraglich geschuldeten Leistungen an Dritte zu vergeben. Für diese Leistungen haftet der Veranstalter grundsätzlich nur als Vermittler, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen.
3. Leistungsumfang
3.1. Die Angaben in Prospekten, Katalogen und Angeboten des Veranstalters sind bindend.
3.2. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch vor, aus nicht vorhersehbaren und sachlich berechtigten Gründen Änderungen zu erklären, über die der Reiseteilnehmer vor seiner Buchung informiert wird.
3.3. Der Reiseveranstalter kann nach Vertragsabschluss eine Anpassung des Reisepreises verlangen, wenn die Kosten zur Erbringung der Leistungen nachweislich wesentlich gestiegen sind, z.B. durch Gebühren, Wechselkurse oder durch sonstige nicht vom Veranstalter zu vertretende Umstände.
3.4. Änderungen der politischen Verhältnisse und der Sicherheitslage in Reisegebieten können dazu führen, dass Reisen nicht durchgeführt werden.
3.5. Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Vertrag aufgrund nachträglicher Leistungs- oder Preisänderungen ist kostenfrei möglich.
3.6. Abweichungen oder Änderungen einzelner Teile der Reise vom vertraglichen Inhalt, die erforderlich werden und vom Reiseveranstalter nicht zu beeinflussen sind, müssen nur geduldet werden, wenn es den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt.
3.7. Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Das Abhilfebegehren ist unverzüglich dem Reiseleiter oder dem Reiseveranstalter auf geeignete Weise mitzuteilen. Geeignete Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail Adressen befinden sich auf den Reiseunterlagen. Abhilfe kann in Form von Ersatzleistungen oder Reisepreisminderung erfolgen. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, zumutbare Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
3.8 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Für Vermögensschäden der Reisenden aus teilweise oder nicht erbrachten Leistungen haftet der Reiseveranstalter nicht. Die generelle Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt 1 Jahr.
4. Motorradtour
4.1. Für die Teilnahme an geführten Motorradtouren sind nur amtlich für den Straßenverkehr zugelassene Motorräder zu benutzen.
4.2. Für den technischen Zustand und die Gebrauchsfähigkeit haftet jeder Fahrer selbst.
4.3. Für seine Fahrweise und die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung in den zu bereisenden Ländern ist jeder Fahrer selbst verantwortlich, auch bei Fahrten, die durch einen Tourführer / Reiseleiter geführt werden.
4.4. Für die Teilnahme an Gruppenfahrten des Reiseveranstalters gelten die aufgestellten Tourregeln. Diese werden mit den Reiseunterlagen übergeben. Sollten die Tourregeln nicht bekannt sein, sind diese beim Tourführer / Reiseleiter zu erfragen.
4.5. Wetterbedingt kann es erforderlich werden, Motorradtouren zu ändern oder aus Sicherheitsgründen ausfallen zu lassen. Nach Möglichkeit werden Alternativen angeboten. Für Wetterbedingte Ausfälle oder Änderungen haftet der Veranstalter nicht.
4.6. Für eigenes Handeln des Reisenden haftet der Reiseveranstalter nicht.
5.Motorradtransport
5.1. Für den Transport der Motorräder wird eine Transportversicherung in Höhe des Zeitwertes des Motorrades abgeschlossen. Der durchschnittliche Zeitwert eines Motorrades wird nach Schwacke-Liste berücksichtigt. Höhere Zeitwerte sind durch den Reisenden bei der Buchung anzugeben. Das Reisegepäck ist mit einem Wert von maximal 1.000,-€ versichert.
5.2. Zum Transport der Motorräder dürfen sich maximal 5 Liter Kraftstoff in dem Tank der Maschine befinden.
5.3. Bei Reiseanmeldung hat der Reiseteilnehmer den Typ, das Leergewicht, die Länge und Breite des zu transportierenden Motorrades anzugeben. Abweichungen von dieser Angabe bei Reiseantritt können zur Kündigung der Reise durch den Reiseveranstalter führen. Das Recht auf Bezahlung des Reisepreises, abzüglich ersparter Aufwendungen bleibt bestehen. Die in Prospekten angegebenen Preise beziehen sich auf den Transport von Motorrädern innerhalb der Maße : Länge bis 2,20m ; Breite bis 0,85m; Gewicht bis 250 kg.
5.4. Die Verladung der Motorräder und sonstigen Reisegepäcks erfolgt an den im Reisevertrag vereinbarten Punkten und zu den vereinbarten Zeiten. Die Verladung erfolgt gemeinsam durch den Reiseveranstalter und den Reiseteilnehmer. Eventuelle Vorschäden werden dokumentiert. Nach der Entladung hat der Reiseteilnehmer sein Motorrad zu prüfen und eventuelle Beschädigungen sofort dem Reiseveranstalter anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
6.Erforderliche Dokumente
6.1. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass für grenzüberschreitende Reisen eventuell ein Pass oder Visum erforderlich ist. Ebenso wie gesundheitliche Vorsorge, eventuelle Schutzimpfungen oder sonstige Erfordernisse für das jeweilige Reiseland liegen in der Verantwortung des Reisenden.
7. Zahlungen
7.1. Der Reiseteilnehmer leistet sämtliche vertraglichen Zahlungen erst nach Aushändigung des Sicherungsscheines.
7.2. Reisen mit einer Dauer von nicht mehr als 24 Stunden und einem Reisepreis bis 75,-€ erfordern nicht die Übergabe eines Sicherungsscheines.
7.2. Nach Vertragsabschluß sind 25% des Reisepreises zu zahlen. Zwei Wochen vor Reiseantritt ist der Restbetrag zu bezahlen.
7.3. Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reiseantritt verpflichten zur sofortigen Bezahlung des vollen Reisepreises.
8.Kündigung durch Reiseveranstalter
8.1. Wirtschaftlich begründet werden nur Reisen durchgeführt, wenn die Mindestteilnehmerzahl wie im Reiseprospekt beschrieben, erreicht wird. Bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich der RV die Kündigung bis 4 Wochen vor Reisetermin vor. Der Reiseteilnehmer wird unverzüglich nach Kenntnis des Nichtzustandekommens der Mindestteilnehmerzahl durch den Reiseveranstalter benachrichtigt. Der Reiseteilnehmer kann dann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter so eine Reise anbietet. Möchte der Reiseteilnehmer diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen, werden die bis dahin geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.
8.2. Durch höhere Gewalt hervorgerufene Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Gefahren für die Gesundheit, Zerstörung von Unterkünften oder Transportmitteln oder gleichbedeutende Ereignisse berechtigen beide Vertragspartner zur Kündigung des Reisevertrages. Alle bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
8.3. Stört der Reiseteilnehmer den Reiseablauf erheblich und ist die weitere Teilnahme nicht mehr zumutbar, kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn sachlich begründete Hinweise oder Sicherheitsanweisungen nicht befolgt werden. Der Reisepreis steht dem Reiseveranstalter unter Abzug eventuell ersparter Aufwendungen weiterhin zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
9. Rücktritt des Kunden
9.1. Der Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag ist jederzeit möglich. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, eine Entschädigung an den Veranstalter zu zahlen.
9.2. Die Höhe der Entschädigung beträgt bis 60 Tage vor Reisebeginn 10%, bis 30 Tage 25%, bis 20 Tage 50%, bis einen Tag vor Reisebeginn 80%,und bei Nichtantritt der Reise trägt der Reiseteilnehmer 100% des Reisepreises, Maßgeblich zur Einhaltung einer Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
9.3. Bricht der Reiseteilnehmer auf Grund besonderer Umstände z.B. Krankheit die Reise ab, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern nach Möglichkeit ersparte Aufwendungen geltend zu machen.
10. Sonstiges
10.1. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung, einer Reise-Gepäckversicherung, einer Reise-Rücktrittsversicherung und eines Fahrzeugschutzbriefes.
10.2. Als Gerichtsstand für eventuelle Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
10.3. Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so treten an deren Stelle die gesetzlichen Bestimmungen. Alle übrigen Punkte haben weiterhin Bestand.
10.4 Die Unwirksamkeit einzelner Punkte begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages und weiteren AGB`s.
11. Veranstalter
Motorrad-Trip
Detlef Fetz
Plauerhof 25
14774 Brandenburg a.d. Havel
Tel.: +49 3381 430896
Fax: +49 3381 430897
eMail: info [at] motorrad-trip.de
Stand: 11/2010